2026-11-02

Powerstations und Lithiumprodukte in der EU verkaufen: Batterien, Versand, Unterlagen

Powerstations sind attraktiv im Verkauf und aufwendiger als jedes andere Campingprodukt. Bevor Sie ein Sortiment planen, sollte Folgendes geklärt sein. Dies ist ein allgemeiner Ratgeber und keine Rechtsberatung.

Für welche Produkte das gilt

Tragbare Powerstations, Solar-Powerbanks, wiederaufladbare Laternen und Stirnlampen, Luftbetten mit wiederaufladbarer Pumpe und jedes andere Campingprodukt mit eingebauter Lithiumzelle. Die Pflichten wachsen mit der Größe der Batterie, aber auch eine kleine Stirnlampe bringt das Thema Batterien ins Spiel.

Die EU-Batterieverordnung

Verordnung (EU) 2023/1542 gilt seit dem 18. Februar 2024, ihre Teile treten nach Datum gestaffelt in Kraft:

  • 18. August 2024: Konformitätsbewertung (Art. 17) und Pflichten der Wirtschaftsakteure (Kapitel VI)
  • 18. August 2025: erweiterte Herstellerverantwortung (Einzelheiten für jedes Verkaufsland klären)
  • 18. August 2026 oder 18 Monate nach dem Durchführungsrechtsakt, je nachdem, was später eintritt: Kennzeichnung (Art. 13)
  • 18. Februar 2027: Entnehmbarkeit von Gerätebatterien (Art. 11), wobei die Ausnahmen noch ausgearbeitet werden

Importeure haben nach Art. 41 besondere Pflichten. Der Termin zur Entnehmbarkeit ist wichtig, wenn Sie für 2027 eine Linie kleiner Produkte mit fest verbauten Zellen planen, fragen Sie also früh nach.

Welche Unterlagen Sie anfordern sollten

  • UN-38.3-Prüfzusammenfassung für genau diese Zelle oder dieses Pack
  • CE-Konformitätserklärung, mit EMC- und LVD-Berichten, soweit zutreffend, und RoHS
  • Zellentyp, Kapazität in Wh und Batteriehersteller
  • Angaben zur Batteriekennzeichnung und Rücknahme für Ihre Länder
  • Anleitung und Sicherheitshinweise in der Landessprache

Kann ein Lieferant das für das gewünschte Modell nicht vorlegen, wählen Sie ein anderes Modell.

Versand

Lithiumbatterien reisen als Gefahrgut. LiFePO4 ist in mancher Hinsicht sicherer, bleibt beim Transport aber eine Lithiumbatterie. Nicht jeder Frachtführer und jede Route nimmt sie an, Verpackung und Deklaration müssen stimmen, und die Kosten sind höher als bei gewöhnlicher Ware. Luftfracht ist am stärksten eingeschränkt. Für Muster gelten dieselben Regeln, planen Sie auch das ein. Frachtführer und Route bestätigen wir für jede Sendung und weisen die Kosten im Angebot aus.

Werbeaussagen

Kapazität, Ausgangsleistung und Zyklenzahl sind die Werte, die Kunden vergleichen. Messen Sie Kapazität und Ausgangsleistung an einem Muster und wiederholen Sie Aussagen zu Zyklenzahl oder Schnellladen nicht ohne Beleg. Bluetooth und andere Funkfunktionen brauchen eine eigene Prüfung.

Gewährleistung und Retouren

Legen Sie fest, wer die Gewährleistung übernimmt und wie ein defektes Gerät zurückkommt. Auch eine zurückgesandte Batterie ist eine Gefahrgutsendung. Denken Sie an Ersatz-Ladegeräte und -Kabel und vereinbaren Sie den Serviceplan vor dem Marktstart mit der Fabrik.

Wenn es Ihre eigene Marke ist

Ein Unternehmen, das unter eigenem Namen verkauft, gilt nach Art. 13 GPSR als Hersteller, und die Herstellerpflichten aus der Batterieverordnung sollten Sie mit Ihrem Berater klären. Viele Händler beginnen mit markenlosen Modellen geringerer Kapazität und wechseln später zur eigenen Marke.

Was wir liefern, sehen Sie unter Powerstations und Pumpen, wie wir es versenden, auf der Logistikseite.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Powerstation per Luftfracht versenden?

Das ist oft eingeschränkt und hängt von Batterie und Frachtführer ab. Üblich sind Schiff oder Bahn mit Gefahrgutabwicklung, wir bestätigen es aber für jede Sendung.

Brauchen Powerstations eine CE-Kennzeichnung?

Ja, als elektrische Geräte. Fordern Sie die Konformitätserklärung und die begleitenden Berichte für das genaue Modell an.

Ist LiFePO4 von den Gefahrgutregeln ausgenommen?

Nein. Beim Transport ist es weiterhin eine Lithiumbatterie und braucht UN-38.3-Daten.

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